Zum Jahreswechsel sind einige Neuerungen des bayrischen Fischereigesetzes und der dazugehörige Ausführungsverordnung in Kraft getreten. Für unseren Verein sind hierbei insb. folgende Änderungen relevant:
- Schonzeit Schleie: vom 01.05 bis einschließlich 30.06
- Schonzeit Aal: vom 01.10 bis einschließlich 31.12
- Fischereiaufseher können künftig Bußgelder neben Verwarnungen etc. aussprechen
- Bestimmte Fische (siehe Anlage 2 unten) dürfen unter Beachtung des Tierschutzrechts wieder ausgesetzt werden, wenn es der Erfüllung des Hegeziels dient, insbesondere bei bestandsgefährdeten und mit Artenhilfsprogrammen geförderten Arten.
Unter den folgenden Links erhaltet ihr weitere Informationen zu den Änderungen: