Erlaubnisscheine

Mitglied Gast
Erwachsener
12€
15€
Jugendlicher (bis 18 Jahren)
10€
12€

In unserem Fischerheim in Creußen werden jeden Mittwoch zwischen 18 und 20 Uhr Jahres- und Tageskarten ausgegeben. Zudem können Tageskarten jederzeit online über unseren Partner hejfish erworben werden. Hier fällt zuzüglich zum regulären Preis eine Servicegebühr i.H.v. 3€ an. Zum Online-Verkauf einfach auf das Logo klicken. Weitere Verkaufsstellen sind:

in Creußen

SB-Tankstelle

in Bayreuth

Fisherman's World

Hagebaumarkt (Zooabteilung)

in Pegnitz

Aral-Tankstelle

Richtlinien

Allgemein

Beim Fischen sind Fischereischein, Jahreserlaubnisschein und Fangliste mitzuführen. Zugelassen sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbißstelle (Raubfische nur eine Angel). Der Erlaubnisschein berechtigt nur den Fischereiberechtigten zum Angeln. Angehörige und fremde Personen dürfen nicht mitangeln. Köderfischsenken sind verboten. Das Angeln darf nur vom Ufer ausgeübt werden. Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln untersagt. Beim Betreten der Grundstücke ist auf größtmögliche Schonung zu achten. Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Das Befahren der Dämme ist untersagt. (Ausnahmen nur durch die Vorstandschaft). Auf der Fangliste müssen die jeweiligen Fänge sofort vermerkt werden. Jeder Jahreskarteninhaber ist verpflichtet 5 Stunden Arbeitsdienst zu leisten. Bei Nichtbeteiligung wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Ausgenommen vom Arbeitsdienst sind Jugendliche, Frauen, Rentner und Behinderte. Für verursachte Schäden haftet allein der Karteninhaber. Den Anweisungen unserer Fischereiaufseher ist  Folge zu leisten.

Angeln auf Friedfische

Beim Karpfen ist das Mindestmaß von 36 cm, bei der Schleie von 26 cm, Graskarpfen und Aal von 50 cm einzuhalten. Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Karpfen und 3 Schleien gefangen werden. Insgesamt nicht mehr als 30 Karpfen pro Jahr aus allen Vereinsgewässern.  Untermaßige Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.Karpfen über 65 cm sind aus Hegegründen unverzüglich schonend zurückzusetzen. Weißfische dürfen nicht zurückgesetzt werden und sind ordnungsgemäß zu verwerten. Das Anfüttern ist vom 01.01. bis 31.04. nicht erlaubt.

Das Friedfischangeln ist ab Herbstbesatz (Abfischen Craimoosweiher) für die Dauer von 4 Wochen nicht gestattet.

Angeln auf Raubfische

Der Hecht hat ein Mindestmaß von 55 cm, der Zander 50 cm und der Waller 80 cm. Alle Raubfische (auch Waller) sind vom 15.02 bis einschließlich 30.04. gesperrt. Pro Jahr dürfen nicht mehr als 10 Raubfische, höchstens jedoch einer pro Tag aus allen Vereinsgewässern gefangen werden. Auf Raubfische darf nur eine Angel benutzt werden. Nicht mehr lebensfähige untermaßige Fische sind auf Anrechnung des Fanglimits mitzunehmen. Lebendige Köderfische sind verboten.

Jahreskarteninhaber dürfen mit zwei Ruten auf Raubfische angeln.